Allgemeines

Du hast/ Sie haben eine Projektidee im Rahmen des Lokalen Aktionsplans / Partnerschaft für Demokratie?
Dann sprechen Sie uns an. Die externe Koordinierungs- und Fachstelle ist Ihnen bei allen Fragen rund um die Beantragung, Umsetzung und Abrechnung Ihres Projekts gern behilflich.

Ausschreibung und Projektanträge

Der Lokale Aktionsplan gegen Rechtsextremismus der Stadt Erfurt / Partnerschaft für Demokratie fördert jährlich Projekte, in denen sich Menschen für Vielfalt, Demokratie und Weltoffenheit einsetzen.
Wir freuen uns auf Ihre Ideen!

> 2024 Projektausschreibung LAP/PfD Erfurt 
> Antragsformulare
> Fristen für Großprojekte /Sitzungen des Begleitausschusses

Es gibt im LAP Erfurt zwei mögliche Antragsverfahren:

1. Großprojekte

  • für Vereine, Initiativen, Gruppen, aber auch Einzelpersonen
  • für Anträge, deren Fördersumme mehr als 500,00 € beträgt (maximal jedoch 5.000,00 €)
  • Anträge werden in den Sitzungen des Begleitausschusses entschieden
  • Frist: Ihr Antrag muss spätestens 2 Wochen vor dem nächsten Sitzungstermin vorliegen

2. Kleinprojekte

  • vorwiegend für Einzelpersonen, Initiativen und Gruppen (auch ohne rechtlichen Status)
  • für Anträge mit einer Fördersumme bis zu 500,00 €
  • Anträge werden innerhalb von ca. zwei Wochen vom Begleitausschuss entschieden (unabhängig von den Sitzungsterminen)
  • Frist: Anträge können jederzeit, müssen aber spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Projektbeginn eingereicht werden.

Honorar für Übersetzung können als Teil der Projektkosten mit in den Antrag aufgenommen werden.

Für alle Anträge im LAP Erfurt gilt:

  • Das Projekt darf erst nach der Antragstellung und Bewilligung beginnen (bitte genug Vorlaufzeit einplanen).
  • Die Förderperiode bezieht sich auf das laufende Jahr – somit müssen alle Projekte/Projektausgaben zum 31.12. des jeweiligen Förderjahres beendet sein.
  • nicht förderfähig sind:
    • Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulischen Zwecken, dem Hochschulstudium, der Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Breiten- oder Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung, der Erholung oder der Touristik dienen
    • Maßnahmen, die zu den originären Aufgabenbereichen des Kinder- und Jugendförderplans des Bundes, des Landes und der Stadt Erfurt gehören und der Art nach von dort gefördert werden können
    • unterrichtliche Maßnahmen/ Aktivitäten innerhalb des regulären Schulunterrichts
    • Maßnahmen, die ihrem Charakter nach durch das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und/oder durch das Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz (ThürFlüAG) bzw. sonstige kommunalen und/oder länderspezifische Regelungen abgedeckt werden. Sprachkurse und Rechtsberatung sind nicht förderfähig.
      Sachkosten für Investitions- bzw. Ausstattungsgegenstände über 410 EUR
    • reine Bewirtungskosten (nur anteilig förderfähig) und Alkohol
    • laufende Kosten (Raummieten, Telefon, Strom, Internet etc.)
    • Pfand/Leergut

Bei Fragen wenden Sie sich bitte vor Projektbeginn an die externe Koordinierungs- und Fachstelle.

  • Bei Veröffentlichungen im Rahmen des Lokalen Aktionsplans Erfurt (Flyer, Veranstaltungsankündigungen, Broschüren und andere Druckerzeugnisse) müssen die entsprechenden Logos der Fördermittelgeber verwendet werden. Auf Anfrage erhalten Sie die Logos in Druckqualität von der externen Koordinierungs- und Fachstelle.

(Darüber hinaus ist über das Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit eine Förderung mithilfe des Interventionsfonds möglich. Der Interventionsfonds kann eine kurzfristige Unterstützung für Maßnahmen bieten: max. 1.000,00 € pro Antrag.)